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GCC - Gitzen Concrete Consult  >>>  Dipl. Ing. Artur Gitzen  <<<


            Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB `s

         1.   Geltungsbereich

        1.1     Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die
                  von uns, der GCC – Gitzen Concrete Consult, für den Kunden erbracht werden.
        1.2     Mit der Auftragserteilung (mündlich oder in Schriftform) erklärt sich der Auftrag-
                  geber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

        2.   Angebot, Auftragserteilung und Auftragsannahme

        2.1     Die in der Preisliste angeführten Preise stellen kein Angebot dar und können
                  von uns jederzeit vor der ausdrücklichen Auftragsannahme zurückgezogen
                  oder abgeändert werden.
        2.2     Obwohl wir bestrebt sind, die Verfügbarkeit der gelisteten Leistungen sicher-
                  zustellen, können wir nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt Ihrer Auftrags-
                  erteilung alle Leistungen ausführbar sind. Haftungsansprüche sind daraus nicht
                  ableitbar.
        2.3     Vor Auftragserteilung kann ein Angebot angefordert werden. Dieses sowie
                  mündliche Absprachen bedürfen zwecks Gültigkeit der Schriftform. Es ist als
                  solches gekennzeichnet und bis zu der angegebenen Frist für uns, der GCC –
                  Gitzen Concrete Consult, bindend.
        2.4    Auftragserteilungen stellen ein von Ihnen an uns gerichtetes Angebot zur
                 Erbringung von Leistungen dar. Sie unterliegen der anschließenden Annahme
                 durch uns. Schriftliche Auftragserteilungen sind für den Auftraggeber verbindlich.
                 Änderungen oder Stornierungen bedingen einer Zustimmung der GCC.
        2.5    Die Übernahme eines Auftrages wird dem Auftraggeber entweder schriftlich
                 bestätigt oder bei kurzfristig mündlicher Erteilung bzw. Terminierung kommt
                 mit Beginn der Leistungsausführung ein Vertrag wirksam zustande, soweit die
                 Aufnahme der Tätigkeit per Rapportzettel schriftlich genehmigt wurde.
        2.6    Eine schriftliche Auftragsbestätigung ermöglicht dem Auftraggeber vor Vertrags-
                 beginn evtl. letzte Korrekturen in der Leistungsbeschreibung abzustimmen.
                 Der Werkvertrag wird mit Auftragsbestätigung bzw. Aufnahme der Leistungs-
                 tätigkeiten rechtswirksam.

        3.   Leistungsumfang

        3.1   Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Auftragserteilung gemachten
                Angaben bzw. übermittelten Unterlagen aktuell, vollständig und richtig sind.
                Sie dienen der Angebotskalkulation und bilden die Basis der Auftragsbestätigung
                bzw. Auftragsannahme. Nicht ersichtliche Zusatzleistungen oder bedingte
                Leistungserweiterungen berechtigen GCC zu Mehraufwendungen und Nachtrags-
                forderungen.

        3.2   Können Art und Umfand der auszuführenden Leistungen nicht eindeutig vereinbart
                werden, so wird das Ausmaß der Leistungen den jeweils gültigen Normen und Richt-
                linien entsprechend von der Firma GCC festgelegt.
        3.3   Leistungsgrundlage bilden die aktuell gültigen Regelwerke als Stand der Technik.

        4. Preise

        4.1   Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird, gilt zum Zeitpunkt der
                Auftragserteilung die jeweils gültige Preisliste. Im Falle von Abweichungen
                sind einzig die Preise der Auftragsannahme mit schriftlicher Bestätigung durch die
                GCC maßgebend.
        4.2   Nachtzuschlag wird zwischen 20.00 - 6.00 Uhr berechnet.
        4.3   Listenpreise rein Netto verstehen sich stets zzgl. der am Tag der
                Rechnungsstellung aktuell gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.

        5. Zahlungsbedingungen

        5.1   Die Zahlung hat unbeschadet etwaiger Forderungen wegen mangelhafter
                Leistungen oder Minderleistungen zunächst in voller Höhe zu erfolgen.
                Der Auftraggeber ist zu Aufrechnung, Einbehalt oder Minderung nur berechtigt,
                soweit GCC schriftlich zugestimmt hat bzw. die Gegenansprüche rechtskräftig
                festgestellt wurden oder unstreitig sind.
        5.2   Größere Aufträge bewirken Abschlags- oder Vorauszahlungen bis zu 30 %.
        5.3   Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Ihnen von dem
                betreffenden Zeitpunkt an 5% Verzugszinsen über dem banküblichen
                Zinssatz zu berechnen.

        6. Beendigung der Leistungspflicht

        6.1   Für den Fall, dass der Auftraggeber Insolvenz erklärt, mit Gläubigern außer-
                gerichtliche Vergleiche schließt, ein Gerichtsbeschluss zur Liquidation gegen
                ihn ergeht, er auf Grund von Schulden einer ähnlichen Handlung unterliegt
                oder wenn GCC andere Gründe zu der Annahme einer zukünftigen Schuldung
                von Fälligkeiten hat, kann GCC unbeschadet seiner sonstigen Rechte alle lfd.
                und noch zu erbringenden Leistungen fristlos einstellen.
        6.2   Zur Kenntnis gelangte geschäftliche Sachverhalte unterliegen gegenüber
                Dritten ( ausgenommen : Fremdüberwacher und Bauaufsicht ) auch über das
                Geschäftsverhältnis hinaus einer Schweigepflicht.

        7. Salvatorische Klausel

        7.1   Rechtlich ungültige Pkt. setzen rechtsgültige Teile der AGB´s nicht ausser Kraft.